Entlastungsmöglichkeiten von Energieeffizienz bis Energienebenkosten

Wie lassen sich die sprunghaft gestiegenen Energiekosten senken? Das ist die Kernfrage, die viele Unternehmen derzeit massiv beschäftigt. Eine Antwort darauf ist drängend, denn insbesondere energieintensive Branchen stehen derzeit vor geradezu existenziellen Herausforderungen.

Fakt ist: Die Strompreise zeigen seit Mitte 2021 steil nach oben und hatten zwischenzeitlich sogar einen Höchststand von mehr als 250 Euro pro Megawattstunde erreicht. Und aller Wahrscheinlichkeit nach werden sie auch 2022 und 2023 auf hohem Niveau bleiben, dafür werden allein die steigenden CO2-Preise sorgen.

Kurzfristig werden betroffene Unternehmen ihre Energiekosten nicht so einfach senken können. Aber die gute Nachricht ist: Sie können eine Vielzahl an Stellschrauben nutzen, um ihre Kosten nachhaltig auf möglichst verträglichem Niveau zu halten. Dazu empfehlen sich zunächst eine intelligente Beschaffung und in weiteren Schritten die Betrachtung möglicher Energieeffizienz-Maßnahmen sowie der Einspar- und 
Erstattungspotenziale bei den Energienebenkosten.

Energieeffizienz nachhaltig steigern

Der nächstliegende Punkt ist die Energiebeschaffung. Viele Unternehmen setzen inzwischen auf ein Tranchenmodell und damit auf eine Risikostreuung. Das Prinzip ist einfach: Indem sie kleinere Tranchen zu aktuellen Preisen einkaufen, verteilen sie das Risiko hoher Preise auf mehrere Stromhandelstage. Allerdings ist solch ein Beschaffungsmodell auch mit einem höheren zeitlichen Aufwand verbunden – und setzt ein gewisses Fachwissen voraus. Weitere Bestandteile einer intelligenten Beschaffungsstrategie sind die Eigenversorgung mit Strom etwa per Photovoltaik oder der Einkauf über sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs).

Ein Punkt, der oftmals noch erhebliches Potenzial für Kostenreduzierungen birgt, betrifft Maßnahmen zur Energieeffizienz. Dies sind etwa Investitionen für neue sparsame Maschinen und Anlagen, die in Zeiten steigender Strompreise immer interessanter werden. Zumal Unternehmen eine ganze Reihe an Fördermöglichkeiten anzapfen und so die Amortisation auf einen betriebswirtschaftlich attraktiven Zeitrahmen verkürzen können. Der einfache Rat lautet also: Vor der Investition immer die geeigneten Fördertöpfe von Bund und Ländern prüfen!

Ein Blick in die Fördertöpfe lohnt

Wesentlich ist in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Es bietet fünf Fördermodule für die Energie- und Ressourceneffizienz. Diese betreffen Neu- oder Ersatzanschaffungen in folgenden Bereichen:

  • Querschnittstechnologien: elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Druckluftanlagen und anderes
  • Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien: etwa Wärmespeicher und Machbarkeitsanalysen
  • MSR, Sensorik, Energiemanagement-Software: etwa für Sensoren zur Aufzeichnung von Energieströmen
  • Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: abhängig von der jeweiligen CO2-Einsparung
  • Transformationskonzepte: zur Unterstützung von Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität

Üblich sind insgesamt Förderquoten von 40 bis 60 Prozent der Kosten. Zusätzlich bietet die BAFA eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in verschiedenen Ausprägungen. Übrigens: Die Einführung eines Energiemanagements nach DIN ISO 50001 wird nicht gefördert, ist oftmals aber sinnvoll, um überhaupt Einsparpotenziale zu identifizieren – deren Umsetzung wiederum förderfähig ist. Zudem ist solch ein System Voraussetzung für Entlastungen etwa bei den Energienebenkosten.

Energienebenkosten – häufig übersehen

Die Energienebenkosten sind ein Punkt, der in der Diskussion häufig vernachlässigt wird. So können sich Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Stromsteuer erstatten oder komplett entfallen lassen. Für das produzierende Gewerbe reicht das Spektrum von einer etwa 25-prozentigen Entlastung über einen Spitzenausgleich bis zur vollständigen Befreiung von der Stromsteuer bei der Herstellung bestimmter Materialien sowie der Anwendung spezifischer chemischer Verfahren.

Zudem lohnt ein Blick auf das Netznutzungsentgelt: Unternehmen können ein individuelles Entgelt vereinbaren, sofern sie bestimmte Verbrauchsprofile nachweisen. Das betrifft etwa eine atypische Netznutzung mit hohen Verbräuchen außerhalb der Hochlastzeiten, eine besonders intensive oder eine singuläre Netznutzung. Dabei ist eine maximal 80- bis 90-prozentige Reduzierung des Netznutzungsentgelts möglich. Darüber hinaus kommt eine Entlastung auch bei einer gewissen Stromkostenintensität, also hohen Stromkosten in Relation zum Umsatz eines Unternehmens, in Betracht.

Nicht trivial, aber effektiv

Da Erdgas unter die Energienutzung fällt, sind in diesem Bereich teilweise oder komplette Rückerstattungen auf die Energiesteuer möglich. Eine Rolle spielen dabei – ähnlich wie bei der Stromsteuer – etwa die Anwendung bestimmter Prozesse in der Produktion, spezifische Verbrauchsprofile oder auch die gleichzeitige Erzeugung von Energie und Wärme etwa per Blockheizkraftwerk. Auch greift eine Härtefallregelung, wenn Brennstoffkosten mehr als 20 Prozent der Gesamtkosten des Unternehmens betragen. Insgesamt zeigt sich: Die Möglichkeiten zur Senkung der Energiekosten sind vielfältig – aber damit auch keinesfalls trivial. Sie reichen tief in die deutsche Förderpolitik und Steuergesetzgebung und machen eine individuelle Betrachtung notwendig.


Entlastungen durch die BECV
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat für viele Unternehmen zu höheren Belastungen geführt. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen nicht zu gefährden, ist eine Entlastung des produzierenden Gewerbes vom nationalen CO2-Emissionshandel möglich. Geregelt wird dies durch die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV). Sie greift, wenn Unternehmen nachweisen können, dass ihnen erhebliche finanzielle Belastungen drohen und sie deshalb CO2-Emissionen in Nicht-EU-Staaten auslagern könnten. Berechtigte Sektoren sind: Herstellung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen, Industriegase, Bearbeitung von Stahl und Aluminium, Steinkohlebergbau, Eisenerzbergbau, Eisengießereien, die Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer und die Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen. Einen BECV-Rechner bietet die ECG Energie Consulting auf ihrer Website.


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