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10 Nachrichten 3-2022 Aktuelles aus Wirtschaft & Politik Die Taxonomie sieht grundsätzlich vor, Finanz- marktakteuren eine Richtschnur für die Nach- haltigkeitsbewertung an die Hand zu geben. Zu- künftig sollen diese veranlassen, dass die Allo- kation des Kapitals in Nachhaltigkeitsprojekte stattfindet. Die Banken werden in ihren Finanzierungsent- scheidungen der EU-Taxonomie entsprechen müssen, und die Berichtspflichten werden dem- zufolge ausgeweitet werden. Dies hat zur Folge, dass vorrangig Investitionen von Unternehmen finanziert werden, welche in Nachhaltigkeitspro- jekte einzahlen und den Anforderungen der EU- Taxonomie genügen. Die Banken folgen dem- nach der EU-Taxonomie, indem sie ihrer Liefer- kette, sprich die Finanzierung von Investitionen ihrer Unternehmenskunden, vorgeben, diese nur noch taxonomiekonform zu gestalten. Als Konsequenz hieraus ergibt sich zum einen, dass die Vergabekriterien von Krediten an die Vorgaben der Taxonomie gelehnt werden und zum anderen, dass für die Unternehmen vorran- gig Investitionen für Nachhaltigkeitsprojekte fi- nanziert werden. Aufgrund der hohen Berichts- pflichten wird im Umkehrschluss die ganze Lie- ferkette hierüber berichten müssen. Welche Unternehmen von der EU-Taxonomie betroffen sind Eine explizite Offenlegungspflicht nach Taxono- mie-Verordnung besteht derzeitig für Unterneh- men, welche laut EU-Recht zur Nachhaltigkeits- berichterstattung nach der CSRD verpflichtet sind. Zurzeit sind dies jene Unternehmen, wel- che bereits im Rahmen der Non-Financial Re- porting Directive (NFRD) berichten müssen. Konkret betrifft dies Unternehmen mit Sitz in der EU und mehr als 500 Beschäftigten. Zudem müssendieseUnternehmenineinembesonde- ren öffentlichen Interesse stehen. Auf Vorschlag der Europäische Kommission vom Frühjahr 2022 soll die Berichtspflicht je- doch ausgeweitet werden. Hierdurch werden viel mehr Unternehmen über ihre Nachhaltigkeit und damit auch über ihre Taxonomie-Konformi- tät berichten müssen. Dies wird in den kommen- den Jahren dazu führen, dass Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einer Bilanz- summe von mehr als 20 Millionen Euro bezie- hungsweise einem Umsatz von mehr als 40 Mil- lionen Euro mit Berichtsstart in 2026 sowie kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unter- nehmen (KMU) – Mitarbeiterzahl größer zehn Personen, Bilanzsumme mehr als 350.000 Euro, Umsatz mehr als 700.000 Euro – ab 2027 be- richtspflichtig werden. Künftig sind demnach vermehrt auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der EU-Taxo- nomie betroffen. Hier ist zu berücksichtigen, dass die bisher berichtspflichtigen Unternehmen die an sie gestellten Anforderungen auch an ihre Zulieferer weiterreichen, da diese die Daten der Lieferkettenpartner – welche oftmals KMU sind – für die Beurteilung der eigenen Taxonomie- Konformität benötigen. Dies hat zur Folge, dass KMU, obwohl sie die konkrete Berichtspflicht noch nicht betrifft, berichten müssen. Was sollten kleine und mittlerer Unterneh- men in diesem Zuge beachten? Obgleich es derzeit heißt, dass die Taxonomie insbesondere KMU zunächst kaum bis nicht be- treffen wird, sind die Folgen für diese Unterneh- men weitreichender als oftmals angenommen. Denn über die Einbindung in eine Wertschöp- fungskette oder aufgrund der Anforderungen der Finanzinstitute sowie Kapitalgeber werden auch KMU immer öfter Daten zur eigenen Nachhaltig- keit in Form von Nachhaltigkeitsberichten vorle- gen müssen. Es ist deshalb wichtig, sich mög- lichst frühzeitig mit der eigenen Klima- und Um- weltbilanz zu beschäftigen. Entscheidend ist zudem, dass die von den Unternehmen geplanten Investitionen unter Nachhaltigkeitsaspekten be- trachtet werden müssen und eine Finanzierung von Investitionen durch Banken strengeren Vor-     


































































































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