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9 Nachrichten 3-2022 Aktuelles aus Wirtschaft & Politik so ein einheitliches Klassifikationssystem zur Definition nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Wann gilt eine Wirtschaftsaktivität als nachhaltig? Damit eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch nach- haltig ist, muss diese einen wesentlichen Bei- trag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der sechs Umwelt leisten und darf keines der ver- bleibenden Umwelt erheblich beeinträchtigen. Zudem muss die Wirtschaftsaktivität einen Min- destschutz von Menschen- und Arbeitnehmer- rechten ermöglichen. Es ist demnach zu berück- sichtigen, inwiefern eine Tätigkeit zur Erreichung eines oder mehrerer dieser Umweltziele beiträgt und dass sie den anderen Zielen keinen nen- nenswerten Schaden zufügt (engl. Do No Signi- ficant Harm – kurz „DNSH“). In der EU-Taxonomieverordnung ist ein Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ (engl. Double Materiality) verankert. Das heißt, Unternehmen müssen die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspek- ten auf die wirtschaftliche Lage des Unterneh- mens festhalten. Und sie müssen die Auswir- kungen des Betriebs auf Nachhaltigkeitsaspekte verdeutlichen. Die sechs europäischen Umweltziele, welche die EU-Taxonomie vorgibt, lauten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Klimaschutz Anpassung an den Klimawandel Nachhaltige Nutzung und Schutz von Was- ser- und Meeresressourcen Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft Vermeidung und Verminderung der Umwelt- verschmutzung Schutz und Wiederherstellung der Biodiver- sität und der Ökosysteme Foto: Parradee - stock.adobe.com