Page 11 - WSM 3-2022 NEU
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 Aktuelles aus Wirtschaft & Politik gaben unterliegen werden. Somit sind künftig auch die kaufmännischen Bereiche gefragt, In- vestitions- und Finanzierungsplanungen unter dem Gesichtspunkt der EU-Taxonomie zu planen. Das Ziel: Kapital soll in als nachhaltig definierte Wirtschaftsbereiche umgelenkt werden Neben der Schaffung von Transparenz ist es das erklärtes Ziel der Taxonomie, Kapital in als nachhaltig definierte Wirtschaftsbereiche umzu- lenken. Daher sollte auch bei KMU eine struktu- rierte Nachhaltigkeitsberichterstattung und da- mit verbunden eine Verbesserung der eigenen Nachhaltigkeitsleistung in den Fokus rücken. Es ist bereits jetzt Realität, dass der Zugang zu Finanzierungen und die Konditionen davon abhängt, Stichworte sind Sustainablity Linked Loans oder KPI Based Loans. Zudem ist die Taxonomie ein lebendes Regelwerk, welches kontinuierlich weiterentwickelt und ausgeweitet werden soll. Das wird dazu führen, dass die Komplexität weiterhin zunehmen wird. Wie können sich KMU konkret auf diese Entwicklung vorbereiten? Da die EU-Taxonomie als Klassifikationssystem der Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der Nach- haltigkeitsberichtserstattung geschaffen wurde, ist neben einer angepassten Investitions- und Fi- nanzierungsplanung die Erstellung eines Nach- haltigkeitsberichtes für die Unternehmen grund- legend, um Zugang zum Kapitalmarkt zu haben. Es empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: 2. Ableitung einer Nachhaltigkeitsstrategie von der Unternehmensstrategie. 3. Projektausrichtung und Schwerpunktsetzung anhand der drei Nachhaltigkeitssäulen ESG. 4. Strukturierung der Nachhaltigkeitsberichter- stattung: Eingruppierung der Wirtschaftsak- tivitäten, Bewertung der Taxonomiefähig- keit, Erstellung der Kennzahlen (zum Bei- spiel Opex, Capex). 5. Benennung multidisziplinärer Teams zur Be- arbeitung der drei Nachhaltigkeitssäulen ESG. 6. Berechnung des Corporate Carbon Footprint und Erstellung eines Treibhausgasberichtes. 7. Erstellung einer Nachhaltigkeitsroadmap mit Projekten zur Zielerreichung. 8. Ableitung von messbaren Kennzahlen zur Zielerreichung. 9. Konsolidierung der Ergebnisse in Form ei- nes Nachhaltigkeitsberichtes inklusive Treib- hausgasbericht. 10. Aktive Bankenkommunikation mit Finanzie- rungspartnern zur gemeinsamen (frühzeiti- gen) Ausrichtung der Berichtspflichten ge- genüber Kreditinstituten. Lisa-Marie Knoche Junior Consultant VIA Consult GmbH & Co. KG Martinstraße 25 57462 Olpe Telefon: 02761/83 66 8-33 l.knoche@via-consult.de www.via-consult.de K  1. Auswahl eines geeigneten Berichtsstan- dards: Für Deutschland ist der anerkannte Standard der Deutsche Nachhaltigkeitsko- dex (DNK). Für bereits berichtpflichtige Un- ternehmen ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) maßgeblich, welche sich bisher noch im Entwurfsstadi- um befindet. Eine Fertigstellung der Entwür- fe ist für November 2022 geplant.   11 Nachrichten 3-2022    Ansprechpartnerin Foto: VIA Consult 


































































































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