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31 Nachrichten 3-2022 Für die Betriebspraxis gestuft werden wollen – aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Nachhaltig- keit – müssen bei ihren Wirtschaftsaktivitäten bei mindestens einem von sechs Umweltzielen maßgebliche Verbesserungen erreichen. Gleich- zeitig dürfen sie keines der anderen Ziele im er- heblichen Maße negativ beeinflussen: Eines der Ziele hat direkt mit Abfall und Recyc- ling zu tun, nämlich der angestrebte Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Die Vision: Durch Aufarbeitung und Recycling sollen Materialien in den Wertstofffluss zurückgeführt und so die Menge des nicht mehr nutzbaren Abfalls verrin- gert werden. Wie die Kreislaufwirtschaft auf die Nachhaltigkeitsbewertung einzahlt Folglich müssen von der EU-Taxonomie direkt oder indirekt betroffene Unternehmen zukünftig ihre Betriebsaktivitäten verstärkt unter dem Ge- sichtspunkt der Kreislaufwirtschaft betrachten und steuern. Die technischen Bewertungskriteri- en, wann eine Wirtschaftstätigkeit einen erhebli- chen Beitrag zum Übergang zu einer Kreislauf- wirtschaft leistet, befinden sich noch in der Aus- arbeitung. Jedoch wurden im Rahmen der Delegierten Verordnung 2021/2139 der Europäi- schen Kommission bereits Kriterien definiert, K K K K K K Klimaschutz AnpassungandenKlimawandel Nachhaltige Nutzung und Schutz von Was- ser- und Meeresressourcen Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft Vermeidung und Verminderung der Umwelt- verschmutzung Schutz und Wiederherstellung der Biodiversi- tät und der Ökosysteme Foto: pressmaster - stock.adobe.com