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Für die Betriebspraxis
Liefer- und Wertschöpfungsketten
Der Verantwortung für die Einhaltung von Menschen- rechten gerecht werden
Mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes steigen die Anforderungen an Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Liefer und Wertschöpfungsketten. Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte bietet im Auftrag der Bundesregierung kostenfreie Beratung zu menschenrechtlicher Sorgfalt.
Im Juni vergangenen Jahres hat der Bundes- tag das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten beschlossen,
auch als Lieferkettensorgfaltspflichtenge- setz (LkSG) bekannt. Am 1. Januar 2023 wird es in Kraft treten. Es gilt zunächst für Unterneh- men mit mindestens 3000 Beschäftigten und ab 2024 für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden, die ihren Sitz, ihre Hauptniederlassung oder Zweigniederlassung nach § 13d HGB in Deutsch- land haben. Wer die Vorgaben nicht erfüllt, dem drohen Bußgelder und der Ausschluss von öf- fentlichen Ausschreibungen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind davon zwar nicht unmittelbar betroffen. Doch auch sie müssen gegebenenfalls als Zulieferer mit steigenden Anforderungen ihrer Geschäfts- partner rechnen.
Neuland sind die Bereiche Menschenrechte und Nachhaltigkeit für die meisten Unternehmen nicht: Einige haben bereits freiwillig Mechanis- men etabliert, die jetzt gesetzlich vorgeschrie- ben sind. Das zeigen die Erfahrungen des Help- desk Wirtschaft & Menschenrechte, der seit 2017 zu diesen Themen berät. Doch die Nach-
frage nach Unterstützung steigt; entsprechend weitet der Helpdesk sein Angebot stetig aus.
Im Fokus der Beratung von Unternehmen und Verbänden stehen Entwicklungs- und Schwel- lenländer, in denen viele Lieferketten ihren An- fang nehmen, etwa durch die Gewinnung von Rohstoffen. Die Beratungsgespräche sind viel- seitig und reichen von der Strategieentwicklung
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