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 Für die Betriebspraxis Einkaufsbedingungen der Berliner Verkehrsbetriebe: Klausel über pauschalen Schadensersatz bei Kartellrechtsverstoß des Lieferanten ist wirksam  DerBundesgerichtshof(Urteilv.10.2.2021, Az.: KZR 63/18) hatte über folgende for- mularmäßige Schadensersatzklausel in den Einkaufsbedingungen der Berliner Ver- kehrsbetriebe zu entscheiden: „Wenn der Auf- tragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweis- lich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung oder eine unlautere Verhaltensweise darstellt, hat er 5% der Abrechnungssumme als pauschalisier- ten Schadensersatz an den Auftragsgeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in ande- rer Höhe nachgewiesen wird“. Der BGH hielt diese Klausel für wirksam. Die Beklagte hatte Schienen und Gleisober- baumaterialen geliefert und sich mit anderen Herstellern zu einem verbotenen Preis- und Quotenkartell („Schienenfreunde“) zusammen- geschlossen. Erstinstanzlich war sie zur Zah- lung von Schadensersatz an die Verkehrsbetrie- be verurteilt worden. Der BGH setzte sich intensiv mit der Schadensersatzklausel ausein- ander. Nach ihrer objektiven, am Wortlaut orien- tierten Auslegung benachteilige sie den Schädi- ger nicht unangemessen. Sie übersteige nicht den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden, branchentypischen Durchschnitt- schaden bei Kartellen. Dabei dürfe sich der Klauselverwender auf ökonomisch fundierte all- gemeine Analysen kartellbedingter Preisauf- schläge verlassen, die Anforderungen dürften nicht überspannt werden. Mit 5 % der Abrech- nungssumme erscheine eine Unter- und Über- kompensation des Schadens gleichermaßen wahrscheinlich. Dem Vertragspartner sei ja der Gegenbeweise in der Klausel ausdrücklich er- öffnet worden. K Christian Vietmeyer Syndikusrechtsanwalt, Hauptgeschäftsführer WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. Uerdinger Straße 58-62 40474 Düsseldorf Tel. +49 (0) 211 / 95 78 68 22 cvietmeyer@wsm-net.de www.wsm-net.de   24 Nachrichten 3-2021    Ansprechpartner Foto: Mourad ben Rhouma Foto: nmann77/stock.adobe.com 


































































































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