Page 28 - WSM 3-2021_NEU_5.10.
P. 28
Für die Betriebspraxis Elektromobilität Was bei der Elektrifizierung der Fahrzeugflotte zu beachten ist Der Straßenverkehr ist einer der Eckpfeiler des Green Deals der EU- Kommission. Für alle Unternehmen steht deshalb über kurz oder lang auch die zukunftsfähige Ausrichtung der eigenen Fahrzeugflotte auf der To-do-Liste. Die Herausforderungen sind groß: Mit der E-Mobilität betreten Unternehmen im All- tag fast immer Neuland, zum Beispiel mit Blick auf den eigenen Fuhrpark, aber auch auf die Fahrzeuge der Mitarbeiter. Denn was zu- nächst ausschließlich als technische Herausfor- derung wirkt und auch in der Öffentlichkeit meist so diskutiert wird, hat noch viele weitere Aspek- te. Dazu gehören zum Beispiel die korrekte Ab- rechnung und Zuordnung verbrauchter Strom- mengen oder die Mitarbeiterbindung durch neu zu gestaltende Dienstwagenprogramme. Die Unternehmen sehen sich in der Realität deshalb einem sehr komplexen Mix von gesetzlichen Vorschriften, zum Teil sehr kleinteiligen Förder- möglichkeiten sowie Dokumentationspflichten gegenüber. Typische Handlungsfelder Die Ladeinfrastruktur ist im Augenblick das am intensivsten diskutierte Thema. Bei der Planung sollten Unternehmen sich eher an einem mittel- bis langfristigen Bedarf orientieren. Nichts wür- de die Ausbaukosten stärker treiben, als zu kleinschrittig vorzugehen. Man sollte Mitarbei- tern auf jeden Fall mit Blick auf den aktuellen Schub bei der Nachfrage nach Elektrofahrzeu- gen schon heute Lademöglichkeiten zur Verfü- gung stellen. Falls diese zu Hause laden kön- nen, kann hier eine steuerfreie Pauschale gezahlt werden. Die Abrechnung des abgegebenen Stroms ist ein Thema mit vielen Einflussvariablen. Man darf Ladestrom an Mitarbeiter steuerfrei ver- schenken und auch an Gäste; dies ist im Rah- men der Compliance-Politik des Unternehmens möglich. Energiewirtschaftlich kann hier, insbe- sondere bei Stromerzeugungsanlagen und pro- duzierenden Unternehmen, allerdings ein Mess- konzept nötig werden. Konkret geht es darum, die eigenerzeugten Strommengen abzugrenzen, die je nach Nutzung etwa nach dem EEG privi- legiert sind oder eben nicht. Nicht nur bei die- sem Beispiel lauert der Abrechnungsteufel bei Entwicklung Neuzulassungen E-Autos von 2003 bis 2021 (Quellen: Kraftfahrbundesamt, Statista) 28 Nachrichten 3-2021