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 Aktuelles aus Wirtschaft & Politik den Auswirkungen der Energieträger auf Umwelt und Gesundheit vor. Anhand dieser Kriterien er- stellt die Kommission eine Rangfolge der Ener- gieträger und legt Mindeststeuersätze fest. Zwar können die Mitgliedsstaaten auch weiterhin hö- here Steuersätze anwenden, jedoch darf die Rangfolge der Energieträger dadurch nicht ver- ändert werden. Das würde dazu führen, dass ab dem Jahr 2023 als Kraftstoff verwendeter Diesel höher besteuert werden müsste als Benzin. So will die EU-Kommission sicherstellen, dass die umweltschädlichsten Kraft- und Brennstoffe am höchsten besteuert werden. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass diese Klassifizierung auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Wegfallen soll der ermäßigte Steuersatz für die betriebliche Verwendung. In Deutschland wären die §§ 9b StromStG und 54 EnergieStG obsolet, das bedeutet den Wegfall eines Entlastungsvo- lumens von mehr als einer Milliarde Euro jähr- lich. Darüber hinaus führt der Vorschlag einen Inflationsausgleich ein, indem die nun vorge- schlagenen Mindeststeuersätze auf der Grund- lage von Eurostat-Zahlen zu den Verbraucher- preisen jährlich automatisch angepasst werden. Das ist der Planungssicherheit der Betriebe nicht zuträglich. Aus Sicht der Stahl und Metall verarbeitenden Industrien bleibt positiv zu vermerken, dass die generelle Steuerausnahme für bestimmte Ver- fahren wie metallurgische Prozesse nicht an- getastet wird. Die §§ 9a StromStG sowie 51 EnergieStG könnten in Deutschland weiterhin angewendet werden. Auch der deutsche Spit- zenausgleich der §§ 10 StromStG und 55 Ener- gieStG könnten auf Basis des Vorschlages zur Änderung der Energiesteuer-RL erhalten blei- ben. Dennoch würde die neue Systematik zu er- heblichen Änderungen der Energiebesteuerung auch in Deutschland führen. Für den WSM wird es darauf ankommen, dass die neue Bundesre- gierung industriepolitische Interessen vor die Fiskalpolitik stellt, denn Energiesteuern sind eine wichtige Einnahmequelle des Staates. Weitere Maßnahmen: Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Emissions- regulierung Verkehr Es liegt auf der Hand, dass zur Erreichung der Klimaziele der Ausbau der erneuerbaren Ener- gien beschleunigt werden muss. Auch die Effi- zienz bei der Erzeugung und bei der Verwen- dung von Energie muss weiter und schneller optimiert werden. Für diese Regelungsbereiche schlägt die Kommission daher Anpassungen vor, die jedoch zunächst keine größeren unmit- telbaren Auswirkungen auf diejenigen Industrien haben dürften, deren Interessen der WSM ver- tritt. Mittelbare Auswirkungen sind dagegen durch die Vorschläge für eine weitere Verschär- fung der Flottengrenzwerte im Straßenverkehr zu erwarten. (Siehe auch „Was bei der Elektrifi- zierung der Fahrzeugflotte zu beachten ist“, Sei- te 28) Ein Wert von 0 Gramm / Kilometer im Jahr 2035 ist laut VDA nur durch vollständig batterie- elektrische Fahrzeuge realisierbar. Damit greift die EU ohne Berücksichtigung der für die Märkte und die Innovationen so wichtigen Technologie- neutralität ein. Zahlreiche Zulieferer auch aus den WSM-Industrien werden so mit einem mas- siv beschleunigten Strukturwandel konfrontiert, mit dem sie nicht alleine gelassen werden dür- fen. Der WSM wird die Politik national und euro- päisch an diese Verpflichtung erinnern. Dipl.-Kaufmann Holger Ade Leiter Industrie- und Energiepolitik WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. Goldene Pforte 1 58093 Hagen Tel. +49 (0) 2331 / 95 88 21 hade@wsm-net.de www.wsm-net.de K   7 Nachrichten 3-2021    Ansprechpartner  Foto: Industrieverband Massivumformung e. V. 


































































































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