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Für die Betriebspraxis aus dem letzten Jahr und diesem Jahr können je nach Branche enorm voneinander abweichen. Auf nationaler Ebene bietet die preisindexba- sierte Fortschreibung der Versicherungssum- men für Gebäude und Betriebseinrichtungen die Gewähr, den aktuellen Preistrend abzubilden. Dieser Indexwert wird maßgeblich von den Ma- terial-, Beschaffungs- und Lohnkosten im deut- schen Baugewerbe bestimmt, welche aktuell so stark steigen wie seit 50 Jahren nicht mehr. Für das Jahr 2023 wird eine Indexanpassung in Höhe von 15 bis 20 Prozent erwartet. Alle Unternehmen, die gerade die Verlängerungs- gespräche mit ihren Sachversicherern hinter sich gebracht haben, müssen diese Anpassung zum 1. Januar 2023 dazurechnen – dafür erhöht sich aber im gleichen Verhältnis die Versicherungs- summe. Jedoch handelt es sich dabei um einen allgemeinen Indexwert, der branchenspezifische Preissteigerungen nicht korrekt abbildet. Deshalb sollten Unternehmen selbst prüfen, ob die aktuell versicherten Summen für einen möglichen Total- schaden im eigenen Unternehmen noch ausrei- chen. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich durch die indexbasierte Anpassung nicht, da die Leistungen ebenfalls ansteigen. Auch in der KFZ-Versicherung werden die Bei- träge inflationsbedingt angepasst, zumindest im Tarifgeschäft. Im Marktdurchschnitt ist eine Beitragsanpassung von etwa zehn Prozent zu sehen. Das Individual- und Flottengeschäft ist davon nur teilweise betroffen. Jedoch müssen sich auch Kunden mit einer Flottenversiche- rung den steigenden Reparaturkosten stellen, welche langfristig die Schadenquote belasten werden, wodurch etwaige Beitragsrückerstat- tungen gefährdet sind. Eine entsprechende Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter ist angeraten. Die Inflation aber trifft vor allem die Mitarbeiter mit kleinen und mittleren Gehältern. Steigende Energie- und Lebenshaltungskosten belasten diese Menschen am stärksten, sodass sie aktu- ell auf jeden Cent achten müssen. Nicht selten spielen sie jetzt mit dem Gedanken, ihre Alters- vorsorge ruhend zu stellen oder gar aufzulösen. Dieser Schritt ist jedoch der falsche Weg. Wenn die Mitarbeiter der Inflation ihre Schärfe nehmen wollen, müssten sie ihre Altersvorsorge aufsto- cken. Eine sozialverträgliche Lösung kann in diesem Fall sein, dass der Arbeitgeber dem Mit- arbeiter einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlt. Auf diese Weise kann er ihn entlasten und Altersarmut vorbeugen. Die Versicherungsbranche bietet keine direkte Hilfe gegen die Inflation. Aber sie verfügt über Möglichkeiten, um sich der Inflation anzupassen und deren Folgen im Schadenfall auszugleichen. Dennis Gottschalk, M. Sc. VSM Versicherungsstelle Stahl- und Metallverarbeitung GmbH Hohenzollernstraße 2 44135 Dortmund Telefon: 0231 / 5404-521 Dennis.Gottschalk@leue.de K 41 Nachrichten 4-2022 Ansprechpartner Foto: Lutz Kampert